Allgemeine Geschäftsbedingungen
VFP Immobilien Service GmbH
Stand: Februar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mit unseren Offerten bieten wir Ihnen unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können
wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben des Grundeigentümers
und/oder des Vermieters oder Vormieters richtig sind und das Objekt im Augenblick des
Zuganges der Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich und nur für den Empfänger
bestimmt; es dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere
Einwilligung weitergegeben werden.
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Im Fall des Verkaufs einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verpflichten sich der
Verkäufer und der Käufer im Sinne des § 656c Abs. 1 BGB, uns als Makler von der
Maklercourtage von insgesamt 7,14 % vom Kaufpreis inkl. der jeweils gesetzlichen
Umsatzsteuer jeweils in gleicher Höhe einen Anteil von 3,57 % vom Kaufpreis inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Diese Regelung gilt nur, sofern der Käufer
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
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Ist bei dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses im Sinne des § 656c Abs. 1
BGB der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder im Falle des Verkaufs eines
Baugrundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines an eine Vielzahl von Parteien vermieteten
Wohnhauses (Zinshaus), sowie im Fall der Vermietung von Gewerberäumen, kommt ein
Maklervertrag mit dem Käufer/Mieter zustande, wenn der Käufer/Mieter von unserem Angebot
Gebrauch macht, unabhängig davon, ob der Käufer/Mieter sich mit uns oder z. B. dem
Eigentümer (Vermieter oder Vormieter) direkt in Verbindung setzt. Die Höhe einer in diesen
Fällen allein vom Käufer/Mieter zu zahlenden Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung
oder beträgt im Falle des Fehlens einer Vereinbarung 7,14 % vom Kaufpreis inkl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Im Fall der Vermietung von Wohnräumen trägt der Vermieter allein die Maklercourtage, es sei
denn, wir holen ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrages mit dem
Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein,
die Wohnung anzubieten.
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Die angegebene Maklercourtage ist in allen Fällen nur dann zu zahlen, wenn ein Hauptvertrag
(Kaufvertrag / Mietvertrag) über das Objekt zustande kommt.
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Die Provision ist bei Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig, auch wenn wir beim
Vertragsabschluss nicht mitwirken.
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Im Falle des Verkaufes eines Objektes sind Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass
wir auch für den jeweiligen Vertragspartner tätig sind.
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Haben wir nach Angebot eines Kaufobjektes nicht binnen zwei Wochen von dem Empfänger
eine Mitteilung, dass und von wem er dasselbe Objekt evtl. bereits aufgegeben erhalten hat,
ist er mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen; wir sind verpflichtet,
den Empfänger bei Beginn der Frist auf diese Bedeutung besonders hinzuweisen.
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Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.